Veränderungen am Fahrzeug

Veränderungen am Leasingfahrzeug

Jeder Fahrzeugbesitzer möchte irgendwann einmal an seinem Fahrzeug verschönernde oder leistungsfördernde Maßnahmen durchführen. Beim eigenen Fahrzeug ist dies im Normalfall natürlich kein Thema, solange die Strassenverkehrsvorschriften und die TüV Auflagen berücksichtigt werden.

Bei einem geleasten Fahrzeug allerdings müssen selbst kleine Veränderungen am Fahrzeug wie beispielsweise der Einbau eines Autoradios mit dem Leasinggeber abgesprochen werden. Meist bedürfen alle Veränderungen einer schriftlichen Genehmigung des Leasinggebers. Schließlich ist man selbst ja nicht Eigentümer des Fahrzeuges, sondern darf es nur den Vereinbarungen gemäß nutzen. Da das Fahrzeug Eigentum des Leasinggebers bleibt, gehen auch Ein- oder Anbauten am Fahrzeug, die er genehmigt hat, in dessen Besitz über.

Manche Leasingverträge gestatten allerdings auch genehmigungsfreie Veränderungen am Fahrzeug, die unterschiedliches Ausmaß haben können. Die genauen Regelungen sind im jeweiligen Leasingvertrag festgehalten und sollten vor dem Vertragsabschluss überprüft werden.

Grundsätzlich werden wahrscheinlich alle Änderungen am Fahrzeug genehmigungspflichtig sein, die in den Fahrzeugtypenschein eingetragen werden müssen, eine strassenverkehrstechnische Überprüfung erfordern oder den Wiederverkaufswert des Fahrzeuges mindern könnten.

Sicherlich möchten gerade jüngere Autoliebhaber das Fahrzeug, dass sie fahren, gerne tunen. Dies sollte aber nie ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber gemacht werden. Denn gerade Veränderungen dauerhafter Natur wie tiefer legen oder umlackieren sind in der Regel dem Eigentümer vorbehalten. Und der ist nun einmal der Leasinggeber.

Bestimmte Veränderungen am Fahrzeug könnten also dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr den Leasingvereinbarungen entspricht. Dies kann der Leasinggeber als Vertragsbruch auslegen und eventuell sogar eine Vertragsstrafe verhängen. Als Nichteigentümer des Fahrzeuges sollte der Leasingnehmer daher besondere Sorgfalt walten lassen.