Leasingverträge

Leasing bedeutet ja eigentlich nichts anderes als „Mieten“ oder „Überlassen“, wenn man es wörtlich übersetzt. In einem Leasingvertrag wird also nichts anderes geregelt, als die Überlassung einer Sache, meist eines Fahrzeuges, zum Gebrauch für einen bestimmten Zeitraum und gegen eine bestimmte monatliche Mietzahlung. Also nicht viel anders als beim Mieten einer Wohnung.

Nur das beim Leasen eine Leasinggesellschaft das Fahrzeug, dass der Leasingnehmer sich wünscht, von einem Händler kauft und dann dieses Fahrzeug an den Leasingnehmer weiter vermietet. So handelt es sich eigentlich um ein zweigeteiltes Geschäft, nämlich die Anschaffung des Autos auf der einen Seite und die Finanzierung auf der anderen.

Der Leasingnehmer erhält allerdings nur das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug und wird nicht Eigentümer, obwohl er nahezu alle Risiken trägt, die auch einen Eigentümer treffen würden. Die monatliche Leasingrate deckt also nicht den Kaufwert des Fahrzeuges ab, sondern wird nur auf die Abnutzung des Fahrzeuges und die Beschaffungskosten angerechnet. In der Regel ergibt sich zum Ende der Leasinglaufzeit ein Restwert, gegen dessen Zahlung der Leasingnehmer das Fahrzeug dann in seinen Besitz übernehmen kann.

Da Leasingverträge grundsätzlich innerhalb bestimmter gesetzlicher Bestimmungen wie der Verbraucherkreditverordnung frei aushandelbar. Daher sollten Verbraucher jedes Angebot vorab prüfen und einige Angebote miteinander vergleichen. Die monatlichen Raten, der Restwert und die allgemeinen Konditionen können nämlich entsprechend stark variieren. Um das passende und günstigste Angebot zu finden, muss also jeder Vertrag genauestens unter die Lupe genommen werden.