Unterschied zwischen Kauf und Leasing

Der Kauf eines Fahrzeuges ist jedem Verbraucher bekannt und er ist auch relativ schnell und einfach abgewickelt. Zumindest sofern das nötige Kapital vorhanden ist. Das Fahrzeug und der Gegenwert in Form von Geld wechseln den Besitzer. Festgehalten wird diese Transaktion in einem Kaufvertrag, der diesen Vorgang bestätigt. Und das war es auch schon.

Im Gegensatz zum Kauf eines Fahrzeuges sind die Besitzverhältnisse beim Leasing nicht so einfach geregelt. Denn beim Leasing eines Fahrzeuges erhält der Leasingnehmer nur das Nutzungsrecht nicht aber das Eigentum. Eigentürmer des Leasingfahrzeugs bleibt die Leasinggesellschaft.

Im Normalfall geht der Leasingnehmer auf die Suche nach dem Fahrzeug seiner Wahl und verhandelt die Konditionen für einen Kauf des Fahrzeuges. Allerdings tritt dann nicht er selbst als Käufer auf, sondern die Leasinggesellschaft tritt in den bereits ausgehandelten Kaufvertrag ein oder besorgt ein adäquates Fahrzeug.

Als Eigentümer des Fahrzeuges überlässt nun die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer das Fahrzeug zur Nutzung. Dafür werden monatliche Leasingraten für die Dauer der Nutzung und die Laufzeit des Leasingvertrages fällig, über die die Leasinggesellschaft den Kauf des Fahrzeuges refinanziert.

Voraussetzungen für den Leasingantrag

Wer einen Leasingvertrag abschließen möchte, der muss über eine gewisse Bonität verfügen. Zudem muss auch das Fahrzeug, dass man leasen möchte, einige Kriterien erfüllen. So sollte es auch in gebrauchtem Zustand relativ gut verkäuflich sein und in seiner Anschaffung den Marktpreisen entsprechend nicht zu teuer sein. Ansonsten würde das Fahrzeug keine ausreichende Sicherheit für den Leasinggeber darstellen und dieser sich wohl kaum auf einen Leasingvertrag einlassen. Gegebenenfalls wird die Leasinggesellschaft auch noch andere Sicherheiten wie Bürgschaft oder Kaution verlangen, um sein Risiko zu minimieren

So besteht meisten eine Verknüpfung zwischen Kauf und Leasing. Die Leasinggesellschaft springt quasi als Kapitalgeber beim Kauf ein, erwirbt das Eigentum am gewünschten Leasingobjekt und stellt dieses dann dem Leasingnehmer zur Verfügung. Dabei werden Absprachen zwischen der Leasinggesellschaft und dem Lieferanten dem Interessenten häufig nicht zur Kenntnis gebracht. Dies ist natürlich üblich und kommt dem Leasingnehmer meist zugute, da eine Leasinggesellschaft immer die bessere Ausgangsposition für solche Verhandlungen mitbringt. So wird meist ein günstigerer Kaufpreis beim Lieferanten erzielt.

Reguläre Verfahrensweisen beim Leasing

Die Leasinggesellschaft stellt dem Leasingnehmer das gewünschte Fahrzeug für den täglichen Gebrauch zur Verfügung. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer festgesetzte monatliche Leasingraten. Diese decken die Kosten, die durch die allmähliche Abnutzung des Fahrzeuges während der Leasingzeit entstehen, sowie anteilig die Finanzierung, die Verwaltungskosten und den Gewinn des Leasinggebers ab. Eventuelle Nebenleistungen wie die Versicherung des Fahrzeuges oder die Wartung durch den Leasinggeber werden in Service-Leasingverträgen durch pauschalierte Aufschläge abgerechnet. Sofern der Leasingnehmer eine eventuelle Kaufoption oder eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht in Anspruch nehmen möchte, kann der Leasinggeber nach Ende der Leasingvertragslaufzeit wieder voll über das Fahrzeug verfügen.

Die Leasinggesellschaft kann das Fahrzeug entweder an den Leasingnehmer oder eine dritte Person weiter verkaufen oder vermieten. Gegebenenfalls werden Fahrzeuge, die für eine weitere Nutzung nicht mehr lohnen eingelagert oder verschrottet. Häufig ist der ursprüngliche Lieferant hier involviert, so dass Autohändler die Rücknahme im Auftrag der Leasinggesellschaft abwickeln und sich um den Weiterverkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt kümmern.

Unterschiedliche Leasingarten

Verbraucher können entweder ein Leasing mit einem bestimmten Hersteller vereinbaren oder sich an eine Händler unabhängige Leasinggesellschaft wenden.

Beim Herstellerleasing ist der Hersteller des Leasinggutes gleichzeitig der Leasinggeber. Diese einfache Alternative findet in der Praxis allerdings so keine Anwendung. In der Regel unterhalten die Hersteller extra eigene Leasinggesellschaften, die als Tochterunternehmen fungieren. Über diese eigenständigen Firmen wird dann das Herstellerleasing abgewickelt.

Wendet sich der Verbraucher an eine unabhängige Leasinggesellschaft, so ist hier nicht der Hersteller des Leasinggutes der Leasinggeber, sondern die Leasinggesellschaft. Diese finanziert das Leasingobjekt, erzielt aus der Finanzierung ihren Gewinn und bezieht das Leasinggut beim günstigsten Hersteller des gewünschten Leasingobjektes.