Leasingvergleich

Seriöses Angebot oder Abzocke?

Ob ein Leasingangebot vorteilhaft ist, lässt sich nicht allein an der Höhe der Leasingrate ablesen. Daher sollte ein Verbraucher immer mehrere Angebote ansehen, auch wenn eines aufgrund der niedrigsten monatlichen Belastung besonders attraktiv erscheint. Meist kommt bei solchen Angeboten das „dicke Ende“ noch nach.

Bei einem Vergleich unterschiedlicher Angebote sollte daher nicht nur die Leasingratenhöhe sondern auch Laufzeit und Eigenleistungen berücksichtigt werden. Für ein exaktes Ergebnis müssen Angebote mit dem gleichen Fahrzeug bei entsprechender Eigenleistung und gleicher Laufzeit gegenüber gestellt werden. Es ist also wichtig alle Gesamtleistungen und die Gesamtbelastung zu vergleichen. Wichtig ist auch sich die Zinsengleitklausel, die in den Vertragsbedingungen angegeben wird, anzuschauen. Bereits im Leasingangebot sollte ein aktueller Ausgangswert für die Anwendung der Zinsengleitklausel angeführt sein.

Generell kann man keine Aussage darüber treffen, ob variable oder fixe Zinssätze sich für den Verbraucher günstiger auswirken. Ebenso wenig ob eine Zinsbindung an die SMR oder den EURIBOR besser ist. Künftige Zinsentwicklungen sind schließlich über einen längeren Zeitraum nicht seriös voraussagbar. Daher sollte ein Leasingvertrag immer maximal auf die Laufzeit eingestellt sein, in der der Verbraucher das Fahrzeug tatsächlich benötigen wird. Längere Laufzeiten, auch wenn diese niedirgere Leasingraten ergeben, sind nicht empfehlenswert.

„Billigangebote“ – erst locken, dann schocken

Bei „Billigangeboten“, wie der Verbraucher sie häufig in Zeitungen und Zeitschriften findet, ist besondere Vorsicht geboten. Diese werden häufig mit sehr hohen Eigenleistungen und sehr hohem Restwert kalkuliert. Der Verbraucher sollte als weiteres Indiz auf einen kalkulierten Restwert, der aus heutiger Sicht nachvollziebar ist, achten.

Solche „Billigangebote“ klingen also auf den ersten Blick verlockend, aber durch die laufenden Konditionen werden dem Verbraucher untragbare Belastungen auferlegt. Daher sollte man nur bei geprüftem Sachverhalt auf solche Angebote zurückgreifen, sofern die Komponenten wie Restwert, Laufzeit und Zinszuwachs einen gewissen Rahmen nicht übersteigen.

Versicherungen für Leasingfahrzeuge

Leasinggesellschaften haben in der Regel als „Großabnehmer“ bei den Versicherern besonders günstige Konditionen. Dies sollte sich der Verbraucher zu Nutze machen. Vielfach kann man über die Leasinggesellschaft nämlich die entsprechenden Versicherungsangebote frei Haus geliefert bekommen. Die Leasinggesellschaft kann in diesen Fällen die günstigen Konditionen an den Kunden weitergeben. Damit bietet sich häufig für den Verbraucher auch ein möglicher erweiterter Deckungsumfang, der eine solche Versicherung um so interessanter macht. Aber auch hier gilt es unterschiedliche Angebote einzuholen und zu vergleichen. Im Zweifelsfall hilft die Meinung eines unabhängigen Fachmanns.

Rückstellung des Fahrzeuges

Für die Rückgabe des Fahrzeuges ist es günstig, den Ort der Rückstellung bereits in die Vertragsbedingungen mit aufzunehmen. Häufig nehmen Leasinggeber in den Verträgen Bestimmungen auf, die ihm das Recht einräumen, den Rückstellungsort des Fahrzeuges bei Vertragsende frei zu bestimmen. Im Extremfall könnte der Verbraucher so gezwungen sein, ein Auto, dass er an seinem Wohnort übernommen hat, bei Vertragsende plötzlich hunderte von Kilometern entfernt abliefern soll. Dies bedeutet natürlich weitere, unvorhergesehene Kosten für den Leasingnehmer.

Sonstige Beschränkungen

In manchen Leasingverträgen sind Bedingungen zu Verwendungsbeschränkungen beinhaltet. Dies könnten sein:

- ein Verbot der Weitervermietung
- ein Verbot Übungsfahrten durchzuführen
- ein Verbot das Fahrzeug anderen Fahrern zu überlassen oder
- ein Verbot andere Fahrzeug abzuschleppen

Übertragung der Preis- und Sachgefahr auf den Leasingnehmer

In den Leasingbedingungen wird grundsätzlich festgelegt, dass der Leasingnehmer sowohl die Preis- als auch die Sachgefahr zu tragen hat. Sollte also durch Zufall der Gebrauch des Leasingobjektes eingeschränkt werden, so trägt der Leasingnehmer die Preisgefahr und muss trotzallem seine Leasingraten weiterzahlen. Die Übertragung der Sachgefahr verpflichtet zudem den Leasingnehmer für die Instandhaltung und Reparatur des Leasingobjektes zu sorgen. Somit trägt der Leasingnehmer das alleinige Risiko beim Verlust des Leasingobjektes, sei es durch höhere Gewalt wie Lawinen, Krieg oder Überschwemmung, durch Diebstahl oder durch Beschädigungen wie Totalschaden bei Unfällen etc.

Der Verlust des Leasingobjektes führt grundsätzlich zu einer sofortigen Auflösung und Abrechnung des Leasingvertrages. In diesen besonderen Fällen muss der Leasingnehmer also mit hohen finanziellen Belastungen rechnen, die er durch entsprechende Versicherungen abdecken sollte. Vielfach decken solche Versicherungen allerdings nur einen Teil des tatsächlichen Schadens. Die Versicherungssumme orientiert sich nämlich am Wert des Leasingfahrzeuges zum Zeitpunkt der Zerstörung und nicht an den noch offenen finanziellen Verpflichtungen. Doch besser man erhält eine Teilerstattung als gar keine.