Steuerliche Aspekte des Leasings

Privatpersonen haben natürlich weniger Möglichkeiten ein geleastes Fahrzeug steuerlich abzusetzen. Allerdings kann es sich auch für Arbeitnehmer lohnen ein Fahrzeug zu leasen, sofern dieses auch beruflich genutzt wird. In diesem Fall kann sich das Leasing durchaus steuerlich günstig auswirken. Dann können nämlich die Leasingraten, die Sonderzahlung und sonstige Kosten des Leasingverhältnisses als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt aber wie erwähnt nur für solche Kosten, die für berufliche Fahrten anfallen.

Weitaus interessanter ist das Leasing aus steuerlicher Sicht für Unternehmen. Hier bietet das Leasing aufgrund der steuerlichen Möglichkeiten eine interessante Beschaffungsform für Firmenfahrzeuge oder betriebliches Know-How. Selbstständige und Gewerbetreibende können nämlich die gesamten Leasingkosten als Betriebsausgaben geltend machen und entsprechend steuerlich berücksichtigen. Auch die Wertminderung und eine eventuelle daraus resultierende Differenzzahlung zum vereinbarten Restwert kann über AfA als Absetzung berücksichtigt werden.

Gerade, wenn ein Leasingobjekt nur kurzzeitig benötigt wird, rentiert sich das Leasing für viele Unternehmen besonders. Denn je kürzer die Leasingzeit, desto höher die Leasingraten. Da die Raten in voller Höhe steuerlich als Aufwand innerhalb der Steuererklärung gewertet werden, ist eine höhere Leasingrate kein Hindernis.

Der Vorteil liegt klar darin, dass das Unternehmen ständig auf dem neuesten technischen Stand gehalten werden kann ohne größere Geldmittel zur Verfügung zu haben. Gerätschaften und Fuhrpark müssen so nicht durch kostspielige Anschaffungen aufgestockt werden, was häufig zur teueren Aufnahme von Krediten führen würde oder auch die Liquidität des Unternehmens stark beeinflussen könnte.

Sollte eine Teilsumme der Leasingraten die Möglichkeiten für Absetzungen für Abnutzungen übersteigen, so gleicht sich dies durch die zuvor eingesparte Steuer immer wieder aus. So können Unternehmen mit Hilfe des Leasings eine Menge steuerliche Vorteile nutzen ohne den Betriebsablauf zu schwächen.