Rechtliche Grundlagen

Datenschutz

Wie bei allen geschäftlichen Transaktionen sollte der Verbraucher auch beim Leasingvertrag auf die Hinweise zum Datenschutz achten. In vielen Fällen gibt der Verbraucher nämlich mit der Unterzeichnung des Vertrages sein Einverständnis zur bedingten Weitergabe seiner persönlichen Daten.

So können Partnergesellschaften, Tochterunternehmen oder Geschäftsvermittler in den Besitz der Daten gelangen, an die diese mit dem gegebenen Einverständnis des Verbrauchers weitergeleitet werden. Hierzu zählen natürlich auch die Meldungen an die KSV oder Schufa. Zudem gibt es Vertragsbedingungen, durch die die Leasinggesellschaft ermächtigt wird, während der Vertragslaufzeit weitere Daten und zusätzlich Auskünfte über den Verbraucher einzuholen.

Damit wird es dem Leasinggeber erlaubt, sich auch über eventuelle Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Leasingnehmers zu erkundigen. Vor Vertragsabschluss ist eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit eh gang und gebe. Die Zustimmung zu einem solchen Passus im Leasingvertrag sollte der Verbraucher genau überdenken. Gegebenenfalls sollte man den Vertrag von einem Rechtsbeistand überprüfen lassen und eventuell auf einer Vertragsabänderung zu bestehen.

Beendigung des Leasingvertrages

Ein Leasingvertrag wird immer für eine bestimmte Zeitdauer geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt läuft er in der Regel automatisch aus und endet somit. Die individuellen Vereinbarungen und Bedingungen des Vertrages entscheiden darüber, was bei Beendigung des Vertrages mit dem Fahrzeug zu geschehen hat. So wird bereits vorab fest geschrieben, welche Zahlungen am Vertragsende noch zu leisten sind.

Eine mögliche Regelung ist beispielsweise, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug zurück gibt und eine mögliche Differenz zwischen dem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges bei der Rückgabe abdecken muss. Zudem kann dem Leasinggeber ein Andienungsrecht zustehen. Es ist üblich, bei der Rückgabe ein Protokoll erstellen zu lassen, indem der Gesamtzustand des Fahrzeuges festgehalten wird. Dazu gehören natürlich auch etwaige Beschädigungen oder überdurchschnitlliche Abnutzungserscheinungen. Nur wenn der Leasingnehmer in vollem Umfang mit den Angaben des Protokolls einverstanden ist, sollte er es mit seiner Unterschrift bestätigen. Kann man sich nicht einigen, so wird ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Die Kosten allerdings trägt in diesem Fall Leasingnehmer, der auf der Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen bestehen sollte. Natürlich kann sich der Leasingnehmer auch in Eigenverantwortung ein solches Gutachten erstellen lassen, dass er als Grundlage für das Rückgabeprotokoll mit zur Rückgabe des Fahrzeuges einreichen kann.

Gewährleistungsausschluss mit Drittverweisklausel

Während die Übertragung der Preis- und Sachrisiken über die Gefahrtragungsklauseln eines Leasingvertrages geregelt werden, werden eventuell eintretende Gebrauchsbeeinträchtigungen und deren Übernahme durch den Leasingnehmer über die Gewährleistungsbestimmungen geregelt. Sollte das Leasingobjekt Fehler oder Mängel haben, die innerhalb des Garantiezeitraumes auftreten oder bei der Übergabe vorhanden sind, so regeln diese Bedingungen alle Fragen. Häufig wird die Gewährleistungspflicht des Leasinggebers ausgeschlossen. Er erklärt sich im Gegenzug aber bereit, die ihm als Eigentümer des Leasingobjektes zustehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den Leasingnehmer zu übertragen. Im Regelfall übernimmt der Leasinggeber allerdings keine Haftung für die Richtigkeit oder den Ausgleich der gegebenen Ansprüche, soweit dies das Konsumentenschutzgesetz möglich macht.

Vorzeitige Kündigung eines Leasingvertages

Seit dem 01. Januar 2000 haben Verbraucher die Möglichkeit auch Leasingverträge vorzeitig zu kündigen. Dazu bedarf es allerdings einer gänzlichen vorzeitigen Erfüllung des Vertrages. Früher war es aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich, einen Leasingvertrag vorzeitig aufzulösen.

Mögliche Anpassungen der Leasingraten

Die monatlich zu entrichtenden Leasingraten werden durch die Anschaffungskosten, die Eigenleistungen, die Höhe des Restwertes, die Finanzierungskosten und die Laufzeit des Leasingvertrages bestimmt. Leasingraten können sowohl für den gesamten Vertragszeitraum fest geschrieben werden als auch zum Teil als variabele Raten. Bei variabelen Raten muss vorher ein objektiver Maßstab für die Anpassung nach oben oder unten festgelegt werden. Meist wird als objektiver Maßstab die Entwicklung der Sekundärmarktrendite (SMR) oder der EURIBOR gewählt.