Leasing

Leasing – Mietkauf der besonderen Art

Jeder, der Wohnraum nicht als Eigentümer bewohnt, kennt bereits eine leasingähnliche Finanzierungsform, nämlich das Mieten oder Pachten. Denn nichts anderes bedeutet Leasing in der wörtlichen Übersetzung. Doch ein Leasing-Vertrag trägt doch Besonderheiten in sich, die dem klassischen Mietvertrag fehlen.

Während ein klassisches Mietverhältnis nur dazu dient, eine reine Gebrauchsüberlassung zu regeln, geht das Leasing noch einen Schritt weiter. Hier werden nämlich bereits während der Laufzeit des Leasing-Vertrages die Pflichten des Vermieters auf den Leasing-Nehmer übertragen. Darunter fallen beispielsweise Verantwortlichkeiten im Bereich Wartung, Instandsetzung und –haltung, Versicherungsabschlüsse das Mietobjekt betreffend oder Reparaturen.

Grundsätzlich übergibt also beim Leasing der Leasing-Geber, sei es eine Bank oder ein Händler) dem Leasing-Nehmer in Form einer Privatperson oder einer Firma einen Leasing-Gegenstand meist ein Privatwagen oder ein Firmenauto zur Nutzung. Der Leasing-Nehmer entrichtet als Entgelt für die Bereitstellung eine monatliche Leasing-Rate. Während der Leasing-Zeit verbleibt allerdings das Eigentum am Leasing-Gut beim Leasing-Geber. Dies gilt sowohl in wirtschaftlicher als auch rechtlicher Hinsicht. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages wird dem Leasing-Nehmer in der Regel ein Vorkaufsrecht für das Leasing-Objekt eingeräumt. Jedoch kann auch eine dritte Person dieses käuflich erwerben.

Leasing in der Praxis

Angenommen man möchte sich endlich den Traum vom eigenen Ferrari verwirklichen, so können die Wenigsten sich den Kauf eines solchen leisten. Mit einem Leasing auf monatlicher Ratenbasis allerdings wird so ein Wunsch schnell Realität.

Auch Unternehmen, die nach einem neuen Firmenwagen Ausschau halten, entscheiden sich häufig für die günstige Form des Leasings. Dies kann nämlich durchaus steuerliche Vorteile mit sich bringen und das Leasing damit interessanter als einen Neukauf machen.

Egal, ob es der neue Firmenwagen oder ein privates Wunschauto sein soll, man wendet sich natürlich zunächst einmal an den Hersteller oder Händler, der das Objekt der Begierde anbietet. Dieser sieht logischerweise erst einmal einen regulären Kunden vor sich, der als Barzahler anzusehen ist. Dies birgt die Gelegenheit in sich, zunächst einmal Rabatte, Skonti, sonstige Vergünstigungen und Sonderkonditionen auszuhandeln. Auf dieser Basis erstellt der Händler ein offizielles Angebot.

Mit diesem Angebot des Herstellers bzw. Händlers begibt sich der Leasing-Interessent nun zu einer Leasing-Gesellschaft und geht mit dieser einen Leasing-Vertrag ein. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Leasing-Nehmer zu einer regelmäßigen Zahlung der vereinbarten Raten und die Leasing-Gesellschaft im Gegenzug zur Beschaffung des gewünschten Fahrzeuges und dessen Vermietung an den Leasing-Nehmer.

Die Laufzeit des Leasing-Vertrages beginnt mit dem Eintreffen des gewünschten Fahrzeuges beim Leasing-Nehmer. In der Zwischenzeit hat die Leasing-Gesellschaft natürlich das Eigentum an dem Fahrzeug erworben und die Rechnung in vollem Umfang beglichen. Nur so kann das Fahrzeug dem Leasing-Nehmer zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Zu den vereinbarten Terminen zahlt dieser nun seine Leasing-Raten an die Leasing-Gesellschaft und ist faktisch im Besitz eines fahrbaren Untersatzes, der ihm rein rechtlich allerdings nicht gehört.

Leasinggesellschaften und ihre Ambitionen

Je nach Herkunft der Leasinggesellschaften unterscheiden diese sich sehr in ihren Interessen. So ist einer Leasingfirma, die direkt dem Hersteller der Fahrzeuge verpflichtet ist, sicher an einer entsprechenden Absatzförderung gelegen. Dies kann bei Auslaufen des Leasing-Vertrages dazu führen, dass die Leasingfirma versuchen wird ein neues Leasing-Fahrzeug an den Mann bzw. die Frau zu bringen.

Eine händlerunabhängige Leasinggesellschaft hingegen wird eher daran interessiert sein, den bestehenden Leasing-Vertrag zu verlängern, da sie damit ihre Gewinne erwirtschaftet. Diesen Leasingfirmen ist also weniger daran gelegen, dem Leasing-Nehmer ein anderes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, als ihm das alte weiter aufs Auge zudrücken.

Die Finanzierungsgesellschaften der Autohersteller bieten häufig besonders günstige Leasing-Angebote an. Dies resultiert daraus, dass zum einen eine Absatzförderung für die Hersteller sehr wichtig ist, zum anderen an den besseren Möglichkeiten der Finanzierer an preisgünstige Finanzmittel zu gelangen.

Das Ende der Leasing-Zeit – was ist zu beachten?

Über die Rückgabemodalitäten sollte man sich bereits beim Abschluss des Leasing-Vertrages informieren. Im Zweifelsfall sollte man den Vertrag überprüfen lassen. Insbesondere der Restwert des Fahrzeuges am Ende der Leasing-Zeit führt nämlich häufig zu Debatten zwischen der Leasingfirma und dem Kunden. Wenn man sicher ist, dass man das Fahrzeug zum Restwert kaufen möchte, sollte dieser im Vertrag bereits festgelegt werden. Allerdings muss der Kunde bei solchen Restwertverträgen damit rechnen, dass er für die Differenz zum jeweiligen offiziellen Marktwert des Fahrzeuges aufkommen muss.